Die EBK hat heute Dienstag ihren Bericht zum seit dem 1. Juli 2004 geltenden Bankinsolvenzrecht veröffentlicht.
Die EBK berichtet darin über ihre Erfahrung mit 113 durch die EBK eröffneten Konkursverfahren — die 3 bewilligte Effektenhändler und 110 Institute mit einer unbewilligten Tätigkeit als Bank oder Effektenhändler betrafen — und formuliert Anliegen mit Blick auf internationale Bankinsolvenzen. Z.B. postuliert die EBK, dass die anwendbaren Insolvenzregeln eine Gleichbehandlung aller Gläubiger gewährleisten und in- und ausländische Gläubiger zu gleichen Bedingungen an Insolvenzverfahren teilnehmen lassen sollen, dass im Ausland erlassene Insolvenzmassnahmen sollten automatisch anerkannt werden und dass alle involvierten Behörden befugt sein sollen, für die Abwicklung der Insolvenz erforderliche Informationen miteinander auszutauschen.