EBK: Bericht zur Bankinsolvenz

Die EBK hat heute Dien­stag ihren Bericht zum seit dem 1. Juli 2004 gel­tenden Bank­in­sol­ven­zrecht veröffentlicht. 

Die EBK berichtet darin über ihre Erfahrung mit 113 durch die EBK eröffneten Konkursver­fahren — die 3 bewil­ligte Effek­ten­händler und 110 Insti­tute mit ein­er unbe­wil­ligten Tätigkeit als Bank oder Effek­ten­händler betrafen — und for­muliert Anliegen mit Blick auf inter­na­tionale Bank­in­sol­ven­zen. Z.B. pos­tuliert die EBK, dass die anwend­baren Insol­ven­zregeln eine Gle­ich­be­hand­lung aller Gläu­biger gewährleis­ten und in- und aus­ländis­che Gläu­biger zu gle­ichen Bedin­gun­gen an Insol­ven­zver­fahren teil­nehmen lassen sollen, dass im Aus­land erlassene Insol­venz­mass­nah­men soll­ten automa­tisch anerkan­nt wer­den und dass alle involvierten Behör­den befugt sein sollen, für die Abwick­lung der Insol­venz erforder­liche Infor­ma­tio­nen miteinan­der auszutauschen.