WEKO: Verfahren wegen Preisabsprachen für Neuwagen der Volkswagen-Gruppe gegenüber AMAG abgeschlossen

Mit Ver­fü­gung vom 8. August 2014 hat die Wet­tbe­werb­skom­mis­sion (WEKO) eine ein­vernehm­liche Regelung zwis­chen ihrem Sekre­tari­at und der AMAG Auto­mo­bil- und Motoren AG genehmigt und damit gegenüber AMAG das laufende Ver­fahren zu Preis­ab­sprachen für Neuwa­gen der Konz­ern­marken der Volk­swa­gen-Gruppe abgeschlossen.

Die am 22. Mai 2013 auf Selb­stanzeige von AMAG hin eröffnete Unter­suchung richtet sich gegen ver­schiedene Schweiz­er Konzes­sionäre von Konz­ern­marken der Volk­swa­gen-Gruppe, näm­lich VW, Audi, Ško­da und Seat. Gegen­stand der Unter­suchung bildet der Vor­wurf der Fest­set­zung von Preis­nach­lässen und Abliefer­ungspauschalen im Einzel­han­delsverkauf bei Neuwa­gen der fraglichen Marken.

In der ein­vernehm­lichen Regelung verpflichtet sich AMAG nun, Vere­in­barun­gen über die Fest­set­zung von Preis­nach­lässen und Abliefer­ungspauschalen nicht anzuwen­den und keine preis­rel­e­van­ten Infor­ma­tio­nen mit Konkur­renten auszu­tauschen. Infolge der Selb­stanzeige wird AMAG keine Sank­tion aufer­legt. Das Ver­fahren wird im Übri­gen nur gegenüber AMAG abgeschlossen, gegenüber den vier übri­gen beteiligten Konzes­sionären wird die Unter­suchung fortgeführt.

Weit­ere Infor­ma­tio­nen: Pressemit­teilung vom 19. August 2014 (HTML).