Mit Verfügung vom 8. August 2014 hat die Wettbewerbskommission (WEKO) eine einvernehmliche Regelung zwischen ihrem Sekretariat und der AMAG Automobil- und Motoren AG genehmigt und damit gegenüber AMAG das laufende Verfahren zu Preisabsprachen für Neuwagen der Konzernmarken der Volkswagen-Gruppe abgeschlossen.
Die am 22. Mai 2013 auf Selbstanzeige von AMAG hin eröffnete Untersuchung richtet sich gegen verschiedene Schweizer Konzessionäre von Konzernmarken der Volkswagen-Gruppe, nämlich VW, Audi, Škoda und Seat. Gegenstand der Untersuchung bildet der Vorwurf der Festsetzung von Preisnachlässen und Ablieferungspauschalen im Einzelhandelsverkauf bei Neuwagen der fraglichen Marken.
In der einvernehmlichen Regelung verpflichtet sich AMAG nun, Vereinbarungen über die Festsetzung von Preisnachlässen und Ablieferungspauschalen nicht anzuwenden und keine preisrelevanten Informationen mit Konkurrenten auszutauschen. Infolge der Selbstanzeige wird AMAG keine Sanktion auferlegt. Das Verfahren wird im Übrigen nur gegenüber AMAG abgeschlossen, gegenüber den vier übrigen beteiligten Konzessionären wird die Untersuchung fortgeführt.
Weitere Informationen: Pressemitteilung vom 19. August 2014 (HTML).