Der Bundesrat hat die Verordnung des ETH-Rates über die Immaterialgüter im ETH-Bereich genehmigt. Die Verordnung tritt am 1. Januar 2015 in Kraft.
Die neue Verordnung über die Immaterialgüter im ETH-Bereich löst die Immaterialgüter- und Beteiligungsverordnung des ETH-Bereichs ab und konkretisiert die Bestimmungen von Artikel 36 des ETH-Gesetzes zur Handhabung der Rechte an Immaterialgütern im ETH-Bereich.