ETH-Verordnung über Immaterialgüter am 1.1.15 in Kraft

Der Bun­desrat hat die Verord­nung des ETH-Rates über die Imma­te­ri­al­güter im ETH-Bere­ich genehmigt. Die Verord­nung tritt am 1. Jan­u­ar 2015 in Kraft.

Die neue Verord­nung über die Imma­te­ri­al­güter im ETH-Bere­ich löst die Imma­te­ri­al­güter- und Beteili­gungsverord­nung des ETH-Bere­ichs ab und konkretisiert die Bes­tim­mungen von Artikel 36 des ETH-Geset­zes zur Hand­habung der Rechte an Imma­te­ri­al­gütern im ETH-Bereich.