Heute wurde der “Bericht des Bundesrates zu den Lösungsansätzen für Interessenkonflikte im Bundesrecht” veröffentlicht. Daraus geht hervor, dass das geltende Bundesrecht zur Vermeidung von Interessenkonflikten und Korruptionsbekämpfung auf einem guten Stand sei. Die Umsetzung dieser Ziele hinge jedoch auch stark von der Sensibilisierung und Schulung des Personals ab, weshalb entsprechende Informationsmassnahmen weiterzuführen seien.
Der Bundesrat antwortet mit diesem Bericht auf das Postulat “Bundesrecht. Lösungsansätze für Interessenkonflikte” (12.3114) aus dem Jahr 2012. Er befasst sich darin mit den bundesrechtlichen Regelungen zur Vermeidung oder Beseitigung von Interessenkonflikten in der Bundesverwaltung und in verselbstständigten Einheiten des Bundes. Er stellt rechtsvergleichende Bezüge zu anderen europäischen Staaten her, analysiert die Ergebnisse einer Umfrage unter Bundespersonal und betrachtet neuere Entwicklunge.
Der Bericht hält fest, dass insbesondere das Bundespersonalrecht detaillierte Regelungen zur Ausübung von Nebenbeschäftigungen, zum Verbot der Annahme von Geschenken, zur Vereinbarung von Karenzfristen sowie zum Umgang mit nicht öffentlichen Informationen. Auch im Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz und im Parlamentsgesetz werden Magistratspersonen und Parlamentarier in die Pflicht genommen. Zudem tragen interne Reglemente und Weisungen zur Vermeidung und Beseitigung von Interessenkonflikten bei.
Im Ergebnis sieht der Bundesrat keinen generellen Handlungsbedarf für den Erlass weiterer Regelungen. Punktuelle Anpassungen seien jedoch bei Bedarf möglich.