Künftig sollen nicht nur einfache Übertretungen des Strassenverkehrsgesetzes, sondern auch ähnlich geringfügige Verstösse gegen andere Gesetze mit Ordnungsbussen sanktioniert werden können. Der Bundesrat hat die Botschaft zur Totalrevision des Ordnungsbussengesetzes (OBG) an das Parlament überwiesen. Nach geltendem Recht werden nur Übertretungen des Strassenverkehrsgesetzes und seit Oktober 2013 auch bestimmte Übertretungen des Betäubungsmittelgesetzes in einem einfachen Ordnungsbussenverfahren mit Bussen geahndet.
Die geplante Ausweitung bezieht sich auf das Ausländergesetz, das Asylgesetz, das Bundesgesetz über den unlauteren Wettbewerb, das Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz, das Waffengesetz, das Alkoholgesetz, das Nationalstrassenabgabegesetz, das Bundesgesetz über die Binnenschifffahrt, das Umweltschutzgesetz, das Lebensmittelgesetz, das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen, das Waldgesetz, das Jagdgesetz, das Bundesgesetz über die Fischerei und das Bundesgesetz über das Gewerbe der Reisenden.
Die einzelnen Tatbestände und die jeweiligen Bussen will der Bundesrat nach Anhörung der Kantone in einer Verordnung festlegen. Bekannt ist bereits, dass im revidierten OBG die maximale Höhe der Busse bei 300 CHF belassen sowie neu auch die Sicherstellung und Einziehung von Gegenständen und Vermögenswerten geregelt werden sollen.
Der Entwurf des revidierten Ordnungsbussengesetzes findet sich hier.