Einer Medienmitteilung der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates (SPK‑N) ist zu entnehmen, dass die Vernehmlassung in Sachen Erweiterung des Bundesrates auf neun Mitglieder eröffnet wurde. Dazu sind folgende Dokumente erhältlich:
- Erläuternder Bericht der SPK‑N vom 26. März 2015,
- Bundesbeschluss über die angemessene Vertretung der Sprachregionen in einem Bundesrat mit neun Mitgliedern (Vorentwurf),
- Brief an die Kantonsregierungen,
- Brief an die interessierten Kreise,
- Vernehmlassungsadressaten.
Die Erweiterung des Bundesrates hätte eine Änderung von Art. 175 BV (Bundesverfassung, SR 101) zur Folge. Einerseits würde Abs. 1 (“Der Bundesrat besteht aus sieben Mitgliedern.”) modifiziert. Andererseits würde Abs. 4 (“Dabei ist darauf Rücksicht zu nehmen, dass die Landesgegenden und Sprachregionen angemessen vertreten sind.”) eine Änderung erfahren. Die Vernehmlassungsfrist endet am 3. Juli 2015.