Der Bundesrat hat mehrere Änderungen des Zollgesetzes auf den1. August 2016 in Kraft gesetzt (siehe Amtliche Sammlung Nr. 63 vom 12. Juli 2016).
Die Änderungen betreffen, der Medienmitteilung vom 6.3.2015 zur Botschaft zufolge, insbesondere folgende Punkte:
- Ermächtigung des Bundesrates, völkerrechtliche Vereinbarungen
über die gegenseitige Anerkennung des Status’ von zugelassenen
Wirtschaftsbeteiligten («Authorised Economic Operators», AEO)
selbstständig abzuschliessen, um das Genehmigungsverfahren zu
vereinfachen und das Parlament zu entlasten;- Einschränkung der
solidarischen Haftung für Zollschulden zu Gunsten von
Transportunternehmen (Umsetzung der Motion Schmid Nr. 14.3044);
Erweiterung der Voraussetzungen, um Zollschulden zu erlassen, wenn
nachträgliche Forderungen mit Blick auf die besonderen Verhältnisse des
Unternehmens als unverhältnismässig belastend oder offensichtlich
stossend erscheinen;- Vereinfachung bei der Zollpfandverwertung
und vorläufige Sicherstellung bzw. selbstständige Einziehung von Waren,
die im Zusammenhang mit Delikten stehen, durch die Eidgenössische
Zollverwaltung (EZV);- Inhaltliche Präzisierung der Übernahme
kantonaler polizeilicher Aufgaben durch die EZV (Umsetzung des Berichts
des Bundesrates in Erfüllung des Postulats Malama 10.3045 «Innere
Sicherheit. Klärung der Kompetenzen»);- Ergänzung und Präzisierung der Datenschutzbestimmungen der EZV;
- Vereinfachung und Beschleunigung der internationalen Amtshilfe im Zollbereich;
- Schaffung
einer ausdrücklichen gesetzlichen Grundlage für Observationen im Rahmen
der Strafverfolgungskompetenz der EZV, damit gewonnene Erkenntnisse als
Beweismittel in einem Verwaltungsstrafverfahren verwendet werden
können;- Aufhebung des Mindestbestands des Grenzwachtkorps im
Schengen-Beschluss (Postulat Geschäftsprüfungskommission des Ständerates
Nr. 10.3888);- Änderung des Strassenverkehrsgesetzes, damit bei
taktischen Dienstfahrten Straffreiheit für Lenker von Feuerwehr‑,
Sanitäts‑, Polizei- oder Zollfahrzeugen gilt, wenn die Aufgabe nur unter
Missachtung verkehrspolizeilicher Vorschriften erfüllt werden kann
(Umsetzung Motionen Zanetti Nr. 14.3792 und Chopard-Acklin Nr. 14.3800).
Vgl. dazu auch die Botschaft.