Der Bundesrat hat am 14. Oktober die Botschaft zu einem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Oman verabschiedet und den Eidgenössischen Räten zur Genehmigung unterbreitet.
Im Steuerbereich besteht mit Oman bis anhin nur ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Einkommen aus dem internationalen Luftverkehr (SR 0.672.961.65). Angesichts der wachsenden wirtschaftlichen Bedeutung der Golfstaaten einerseits und der bereits mit den Vereinigten Arabischen Emiraten, Kuwait und Katar abgeschlossenen DBA andererseits, beabsichtigt der Bundesrat, das DBA-Netz in der Golfregion zu erweitern.
Das vorliegende DBA folgt inhaltlich und systematisch dem OECD Musterabkommen. Es enthält somit neben den üblichen Bestimmungen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (abgestimmt auf die Besonderheiten Omans, w.z.B. fehlende Quellenbesteuerung auf Dividenden und Zinsen) auch Bestimmungen zum Informationsaustausch auf Anfrage gemäss OECD-Standard. Zudem ist eine spezifische Missbrauchsbestimmung in Bezug auf Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren vorgesehen.
Nach Genehmigung durch die Parlamente beider Staaten kann es voraussichtlich im Laufe des Jahres 2016 in Kraft treten. Weitere Informationen und Links können der Medienmitteilung des Bundesrates vom 14. Oktober entnommen werden.
Die Schweiz hat gemäss Angaben des SIF bisher 52 DBA und 9 Steuerinformationsabkommen (TIEA)
unterzeichnet, die den internationalen Standard in Sachen
Informationsaustausch erfüllen; davon sind 41 DBA und 7 TIEA in Kraft. Siehe auch:
Aktuelle DBA-Gesamtübersicht des SIF