BR: Botschaft zu DBA mit Oman | Erweiterung des DBA-Netzes im Bereich der Golfstaaten

Der Bun­desrat hat am 14. Okto­ber die Botschaft zu einem Dop­pelbesteuerungsabkom­men (DBA) mit Oman ver­ab­schiedet und den Eid­genös­sis­chen Räten zur Genehmi­gung unterbreitet. 

Im Steuer­bere­ich beste­ht mit Oman bis anhin nur ein Abkom­men  zur Ver­mei­dung der Dop­pelbesteuerung auf dem Einkom­men aus dem inter­na­tionalen Luftverkehr (SR 0.672.961.65). Angesichts der wach­senden wirtschaftlichen Bedeu­tung der Golf­s­taat­en ein­er­seits und der bere­its mit den Vere­inigten Ara­bis­chen Emi­rat­en, Kuwait und Katar abgeschlosse­nen DBA ander­er­seits, beab­sichtigt der Bun­desrat, das DBA-Netz in der Gol­fre­gion zu erweitern.

Das vor­liegende DBA fol­gt inhaltlich und sys­tem­a­tisch dem OECD Muster­abkom­men. Es enthält somit neben den üblichen Bes­tim­mungen zur Ver­mei­dung der Dop­pelbesteuerung (abges­timmt auf die Beson­der­heit­en Omans, w.z.B. fehlende Quel­lenbesteuerung auf Div­i­den­den und Zin­sen) auch Bes­tim­mungen zum Infor­ma­tion­saus­tausch auf Anfrage gemäss OECD-Stan­dard. Zudem ist eine spez­i­fis­che Miss­brauchs­bes­tim­mung in Bezug auf Div­i­den­den, Zin­sen und Lizen­zge­bühren vorgesehen.

Nach Genehmi­gung durch die Par­la­mente bei­der Staat­en kann es voraus­sichtlich im Laufe des Jahres 2016 in Kraft treten. Weit­ere Infor­ma­tio­nen und Links kön­nen der Medi­en­mit­teilung des Bun­desrates vom 14. Okto­ber ent­nom­men werden.

Die Schweiz hat gemäss Angaben des SIF bish­er 52 DBA und 9 Steuer­in­for­ma­tion­s­abkom­men (TIEA)
unterze­ich­net, die den inter­na­tionalen Stan­dard in Sachen
Infor­ma­tion­saus­tausch erfüllen; davon sind 41 DBA und 7 TIEA in Kraft. Siehe auch: 
Aktuelle DBA-Gesamtüber­sicht des SIF