Der Bundesrat hat am 14. Oktober 2015 eine Änderung der Verordnung über die im Betreibungs- und Konkursverfahren zu verwendenden Formulare und Register sowie die Rechnungsführung (VFRR) auf den 1. Januar 2016 in Kraft gesetzt. Die Änderung ermächtigt das EJPD, inhaltliche und formale Vorgaben an die Betreibungsbegehren zu erlassen.
Hintergrund der Revision ist, dass das Bundesgericht neulich eine Weisung der Dienststelle Oberaufsicht über Schuldbetreibung und Konkurs, welche Inhalt und Form von Betreibungsbegehren
faktisch beschränkte, für ungültig erklärt und dies u.a. mit der mangelnden gesetzlichen Grundlage begründet hatte (siehe Urteil des BGer 5A_551/2014 vom 26. Februar 2015). Mit der Änderung der VFRR schafft der Bundesrat nun die
gesetzliche Grundlage, um den neuesten eSchKG-Standard umzusetzen und
weiterzuführen.
Die entsprechende Medienmitteilung und der Text der Änderung sind im Internet abrufbar.