Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 22. März 2017 die Verordnungen zum Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG; SR 816.1) verabschiedet:
- Verordnung über das elektronische Patientendossier (EPDV) (pdf)
- Verordnung des EDI über das elektronische Patientendossier (EPDV-EDI) (pdf)
Das EPDG und die Umsetzungsbestimmungen treten am 15. April 2017 in Kraft. Spitäler haben ab dann drei Jahre Zeit, um das elektronische Patientendossier einzuführen.
Weiterführende Informationen zum EPDG finden sich in einer Übersicht des BAG.