Verordnungen zum EntG in Kraft am 1. April 2013

Der Bun­desrat hat die neue Verord­nung über das Ver­fahren vor den eid­genös­sis­chen Schätzungskom­mis­sio­nen, die Verord­nung über die Beurteilung von Schaden­er­satzansprüchen nach Artikel 15 des Bun­des­ge­set­zes über die Enteig­nung  und die Verord­nung über Gebühren und Entschädi­gun­gen im Enteignungsverfahren 
auf den 1. April 2013 in Kraft geset­zt. Weit­ere Infor­ma­tio­nen zu den Verord­nun­gen find­en sich hier.