Der Bundesrat hat die neue Verordnung über das Verfahren vor den eidgenössischen Schätzungskommissionen, die Verordnung über die Beurteilung von Schadenersatzansprüchen nach Artikel 15 des Bundesgesetzes über die Enteignung und die Verordnung über Gebühren und Entschädigungen im Enteignungsverfahren
auf den 1. April 2013 in Kraft gesetzt. Weitere Informationen zu den Verordnungen finden sich hier.