Bundesrat fällt Grundsatzentscheide für ein modernes Erbrecht

Der Bun­desrat hat die Vernehm­las­sungsergeb­nisse zur Mod­ernisierung des Erbrechts zur Ken­nt­nis genom­men und über das weit­ere Vorge­hen entsch­ieden. An der vorgeschla­ge­nen Verkleinerung des Pflicht­teil­srechts der Nachkom­men und an der Ein­führung des Unter­haltsver­mächt­niss­es wird fest­ge­hal­ten. Das Eid­genös­sis­che Jus­tiz- und Polizei­de­parte­ment soll noch im Laufe dieses Jahres eine Botschaft unter­bre­it­en. Tech­nis­che Punk­te wer­den von der übri­gen Vor­lage getren­nt und in ein­er zweit­en Botschaft behan­delt. Die Ver­ab­schiedung der­sel­ben durch den Bun­desrat ist 2019 geplant.