Der Bundesrat hat die Vernehmlassungsergebnisse zur Modernisierung des Erbrechts zur Kenntnis genommen und über das weitere Vorgehen entschieden. An der vorgeschlagenen Verkleinerung des Pflichtteilsrechts der Nachkommen und an der Einführung des Unterhaltsvermächtnisses wird festgehalten. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement soll noch im Laufe dieses Jahres eine Botschaft unterbreiten. Technische Punkte werden von der übrigen Vorlage getrennt und in einer zweiten Botschaft behandelt. Die Verabschiedung derselben durch den Bundesrat ist 2019 geplant.