Die Verordnung über die Ausfuhr und Vermittlung von Gütern zur Internet- und Mobilfunküberwachung soll ins ordentliche Recht überführt werden. Dies hat der Bundesrat am 10. Mai 2017 beschlossen. Bis im Herbst 2017 bereitet das WBF eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage vor.
Die vom Bundesrat am 13. Mai 2015 erlassene Verordnung gilt noch bis am 12. Mai 2019. Darin wurde die Repressionsgefahr als zusätzliches Ablehnungskriterium für die Ausfuhr von Gütern zur Internet- und Mobilfunküberwachung eingeführt. Grund war die Gefahr, dass die genannten Güter vom Endempfänger in Einzelfällen zur Repression verwendet werden könnten. Aus Sicht des Bundesrates ist dieses Ablehnungskriterium für Güter der Internet- und Mobilfunküberwachung weiterhin aktuell.