Im Zuge des OECD BEPS-Projektes hat die Schweiz am 7. Juni 2017 in Paris das Multilaterale Übereinkommen zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Massnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (BEPS-Übereinkommen) unterzeichnet. Dieses Abkommen ist Teil eines globalen Plans zur Umsetzung der OECD-Vorgaben gemäss BEPS-Projekt vom Oktober 2015. Letzteres definiert, welche Formen von Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (Base Erosion and Profit Shifting, BEPS) die OECD-Mitgliedstaaten zu bekämpfen haben und mit welchen Mitteln (BEPS Actions 1–15) .
Mit dem vorliegenden Übereinkommen verpflichtet sich die Schweiz nun, ihre Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) in Bezug auf bestimmte BEPS-Actions einheitlich und effizient anzupassen. Das Übereinkommen war von über 100 Staaten und Territorien – darunter die Schweiz — erarbeitet und am 24. November 2016 formell verabschiedet worden.
Konkret bringt das Übereinkommen eine beschleunigte Anpassung der schweizerischen DBA mit bis dato 14 Ländern (Argentinien, Chile, Indien, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Österreich, Polen, Portugal, Südafrika, Tschechien und der Türkei). Diese Staaten sind bereit, sich mit der Schweiz zu einigen, wie die Bestimmungen im jeweiligen DBA im Sinne des BEPS-Übereinkommens anzupassen sind. Die Schweiz hat sich das Recht vorbehalten, im Verhältnis zu diesen Staaten gewisse Vorbehalte anzubringen (s.u. sep. Liste).
Wenn inskünftig Einigungen über die technische Umsetzung des BEPS-Übereinkommens mit weiteren Staaten erzielt werden, können die entsprechenden DBA später ebenfalls durch das BEPS-Übereinkommen geändert werden. Alternativ steht hierfür auch der Weg einer individuell-bilateralen DBA-Anpassung zur Verfügung.
Inhaltlich geht es vorliegend darum, mittels BEPS-Übereinkommen vor allem jene BEPS-Mindeststandards umzusetzen, welche im Bereich der DBA relevant sind. So soll beispielsweise:
- die DBA-Präambel bezüglich deren Zweck ergänzt werden;
- in die DBA eine einheitliche Missbrauchsklausel aufgenommen und
- die Bestimmungen zur Streitbeilegung im Rahmen von Verständigungsvereinbarungen angepasst werden.
- Die Schweiz spricht sich zudem dafür aus, die im BEPS-Übereinkommen vorgesehene Schiedsklausel zu übernehmen.
Der Bundesrat wird das BEPS-Übereinkommen gegen Ende 2017 in die Vernehmlassung geben.
- BEPS-Übereinkommen vom 2.6.2017;
- Länderliste mit Vorbehalten der Schweiz zum BEPS-Übereinkommen;
Übrige BEPS-Entwicklungen in der Schweiz: