Zwecks Umsetzung der Energiestrategie 2050 hat der Bundesrat kürzlich die Totalrevision der Liegenschaftskostenverordnung (SR 642.116) in die Vernehmlassung gegeben. Darin werden die vom Energiegesetz geschaffenen zusätzlichen steuerlichen Abzugsmöglichkeiten für Liegenschaftsbesitzer näher umschrieben.
Das neue Energiegesetz enthält die steuerliche Abzugsfähigkeit der Rückbaukosten für den Ersatzneubau sowie die Übertragbarkeit der energetischen Investitions- und Rückbaukosten auf mehrere Steuerperioden. Mit einer Revision der Liegenschaftskostenverordnung präzisiert der Bundesrat diese neuen Abzugsmöglichkeiten. (Medienmitteilung des BR vom 16.8.2017)