BR: Vernehmlassung betr. Umsetzung der steuerlichen Massnahmen im Gebäudebereich (Energiestrategie 2050)

Zwecks Umset­zung der Energies­trate­gie 2050 hat der Bun­desrat kür­zlich die Total­re­vi­sion der Liegen­schaft­skosten­verord­nung (SR 642.116) in die Vernehm­las­sung gegeben. Darin wer­den die vom Energiege­setz geschaf­fe­nen zusät­zlichen steuer­lichen Abzugsmöglichkeit­en für Liegen­schafts­be­sitzer näher umschrieben.

Das neue Energiege­setz enthält die steuer­liche Abzugs­fähigkeit der Rück­baukosten für den Ersatzneubau sowie die Über­trag­barkeit der ener­getis­chen Investi­tions- und Rück­baukosten auf mehrere Steuer­pe­ri­o­den. Mit ein­er Revi­sion der Liegen­schaft­skosten­verord­nung präzisiert der Bun­desrat diese neuen Abzugsmöglichkeit­en. (Medi­en­mit­teilung des BR vom 16.8.2017)