Der Bundesrat hat am 8. November 2017 einen Bericht zum allfälligen Handlungsbedarf im allgemeinen Revisions- und Revisionsaufsichtsrecht zur Kenntnis genommen. Der verwaltungsexterne Expertenbericht kommt zum Schluss, dass keine umfassende Überarbeitung notwendig ist. Der Bundesrat will dennoch einzelne Prüfempfehlungen vertieft abklären lassen.
Weitere Informationen, insbesondere auch den Prüfungsbericht, können hier abrufbar.