Revisionsrecht: Prüfung des Handlungsbedarfs

Der Bun­desrat hat am 8. Novem­ber 2017 einen Bericht zum allfäl­li­gen Hand­lungs­be­darf im all­ge­meinen Revi­sions- und Revi­sion­sauf­sicht­srecht zur Ken­nt­nis genom­men. Der ver­wal­tung­sex­terne Experten­bericht kommt zum Schluss, dass keine umfassende Über­ar­beitung notwendig ist. Der Bun­desrat will den­noch einzelne Prüfempfehlun­gen ver­tieft abklären lassen.

Weit­ere Infor­ma­tio­nen, ins­beson­dere auch den Prü­fungs­bericht, kön­nen hier abrufbar.