4A_146/2019: Ernennungsentscheid einer Schiedsorganisation ist nicht anfechtbar

Im Entscheid 4A_146/2019 vom 6. Juni 2019 befasste sich das Bun­des­gericht mit der Frage, ob ein in einem inter­na­tionalen Schiedsver­fahren erfol­gter Entscheid, mit dem eine Schied­sor­gan­i­sa­tion (vor­liegend das Court of Arbi­tra­tion for Sport) einen Schied­srichter ernan­nt hat, vor dem Bun­des­gericht ange­focht­en wer­den kann.

Das Bun­des­gericht erk­lärte, dass seine im Rah­men der Bin­nen­schieds­gerichts­barkeit ergan­gene Recht­sprechung zu dieser Frage mutatis mutan­dis auf die inter­na­tionale Schieds­gerichts­barkeit anwend­bar sei. Entschei­de ein­er Schied­sor­gan­i­sa­tion betr­e­f­fend die Kon­sti­tu­ierung eines Schieds­gerichts seien keine Schiedssprüche und als solche auch nicht mit Beschw­erde beim Bun­des­gericht anfecht­bar. Die Ernen­nung könne erst im Rah­men ein­er Beschw­erde gegen den ersten anfecht­baren Entschei­ds des Schieds­gerichts über­prüft werden.

Ver­fasst von Lukas Fell­mann / Michael Feit