Im Entscheid 4A_146/2019 vom 6. Juni 2019 befasste sich das Bundesgericht mit der Frage, ob ein in einem internationalen Schiedsverfahren erfolgter Entscheid, mit dem eine Schiedsorganisation (vorliegend das Court of Arbitration for Sport) einen Schiedsrichter ernannt hat, vor dem Bundesgericht angefochten werden kann.
Das Bundesgericht erklärte, dass seine im Rahmen der Binnenschiedsgerichtsbarkeit ergangene Rechtsprechung zu dieser Frage mutatis mutandis auf die internationale Schiedsgerichtsbarkeit anwendbar sei. Entscheide einer Schiedsorganisation betreffend die Konstituierung eines Schiedsgerichts seien keine Schiedssprüche und als solche auch nicht mit Beschwerde beim Bundesgericht anfechtbar. Die Ernennung könne erst im Rahmen einer Beschwerde gegen den ersten anfechtbaren Entscheids des Schiedsgerichts überprüft werden.
Verfasst von Lukas Fellmann / Michael Feit