BR: Beginn der Gerichtsferien über die Ostertage bereits am 21. März 2020

Nach dem vorüberge­hen­der Rechtsstill­stand im Betrei­bungswe­sen (siehe hier) ver­längert der Bun­desrat auf­grund der Coro­n­avirus-Epi­demie am 20. März 2020 per Verord­nung die Gerichts­fe­rien in Ziv­il- und Ver­wal­tungsver­fahren. Konkret begin­nen die über die Ostertage anste­hen­den Gerichts­fe­rien in Ziv­il- und Ver­wal­tungsver­fahren bere­its am 21. März 2020.

Die Ver­längerung gilt in allen Ver­fahren nach Bun­desrecht oder nach kan­tonalem Recht. Ausgenom­men sind Ver­fahren, in denen bere­its heute keine Gerichts­fe­rien vorge­se­hen sind, namentlich in drin­gen­den Angele­gen­heit­en sowie Strafverfahren.

Um die Jus­tiz aufrechtzuer­hal­ten, lehnt es der Bun­desrat derzeit ab, Mass­nah­men zu ergreifen, welche den Jus­tiz­be­trieb weit­ge­hend ein­stellen wür­den. Ins­beson­dere verzichtet er darauf, lan­desweit sämtliche Ver­hand­lung­ster­mine zu verta­gen oder auf die Zustel­lung von Urteilen, Entschei­den und Ver­fü­gun­gen zu verzicht­en. Der Bun­desrat weist dabei auch auf den mit den beste­hen­den Ver­fahrens­ge­set­zen eingeräumten Spiel­raum hin. So kön­nten nicht dringliche Gerichtsver­hand­lun­gen abge­sagt oder ver­schoben wer­den. Fris­ten kön­nten ver­längert oder wieder­hergestellt wer­den. Einzelne Kan­tone hat­ten denn auch in den let­zten Tagen bere­its entsch­ieden, mit Aus­nahme von dringlichen Ver­hand­lun­gen sämtliche Ver­hand­lung­ster­mine zu ver­schieben und die Ver­fahren soweit möglich schriftlich durchzuführen.

Die Medi­en­mit­teilung des Bun­desrats, zusam­men mit einem Link zur entsprechen­den Verord­nung, kann hier abgerufen wer­den (ver­füg­bar auf deutsch, franzö­sisch und ital­ienisch).