Nach dem vorübergehender Rechtsstillstand im Betreibungswesen (siehe hier) verlängert der Bundesrat aufgrund der Coronavirus-Epidemie am 20. März 2020 per Verordnung die Gerichtsferien in Zivil- und Verwaltungsverfahren. Konkret beginnen die über die Ostertage anstehenden Gerichtsferien in Zivil- und Verwaltungsverfahren bereits am 21. März 2020.
Die Verlängerung gilt in allen Verfahren nach Bundesrecht oder nach kantonalem Recht. Ausgenommen sind Verfahren, in denen bereits heute keine Gerichtsferien vorgesehen sind, namentlich in dringenden Angelegenheiten sowie Strafverfahren.
Um die Justiz aufrechtzuerhalten, lehnt es der Bundesrat derzeit ab, Massnahmen zu ergreifen, welche den Justizbetrieb weitgehend einstellen würden. Insbesondere verzichtet er darauf, landesweit sämtliche Verhandlungstermine zu vertagen oder auf die Zustellung von Urteilen, Entscheiden und Verfügungen zu verzichten. Der Bundesrat weist dabei auch auf den mit den bestehenden Verfahrensgesetzen eingeräumten Spielraum hin. So könnten nicht dringliche Gerichtsverhandlungen abgesagt oder verschoben werden. Fristen könnten verlängert oder wiederhergestellt werden. Einzelne Kantone hatten denn auch in den letzten Tagen bereits entschieden, mit Ausnahme von dringlichen Verhandlungen sämtliche Verhandlungstermine zu verschieben und die Verfahren soweit möglich schriftlich durchzuführen.
Die Medienmitteilung des Bundesrats, zusammen mit einem Link zur entsprechenden Verordnung, kann hier abgerufen werden (verfügbar auf deutsch, französisch und italienisch).