BR: mit weiteren Massnahmen Corona-bedingte Konkurswelle verhindern

Gemäss Medi­en­mit­teilung vom 9. April 2020 will der Bun­desrat Mass­nah­men ergreifen, um Schweiz­er Unternehmen vor einem coro­n­abe­d­ingten Konkurs zu bewahren. Der Bun­desrat befürchtet, dass zahlre­ichen Unternehmen wegen der Coro­na-Pan­demie die Über­schul­dung und damit der Konkurs dro­ht. An sein­er Sitzung vom 8. April 2020 hat der Bun­desrat deshalb das EJPD beauf­tragt, geeignete Instru­mente im OR und im Sanierungs- und Stun­dungsrecht (SchKG) vorzuschla­gen, um die Schweiz vor unnöti­gen Konkursen zu bewahren. Zugle­ich hat der Bun­desrat entsch­ieden, den Rechtsstill­stand im Betrei­bungswe­sen und die Gerichts­fe­rien nicht zu ver­längern — diese enden wie geplant am 19. April 2020 um Mitternacht.

Das EJPD prüft im Auf­trag des Bun­desrates namentlich eine vorüberge­hende Regelung, wonach Unternehmen bei dro­hen­der, coro­n­abe­d­ingter Über­schul­dung mit der Konkur­san­mel­dung (Art. 725 OR) zuwarten kön­nen, wenn Aus­sicht beste­ht, dass die Über­schul­dung nach der Krise behoben wer­den kann. Weit­er will der Bun­desrat das Nach­lass­recht gemäss Art. 293 ff. SchKG mit ger­ingfügi­gen Änderun­gen auf die Bedürfnisse in der aktuellen Lage zuschnei­den. Für KMU, die alleine wegen der Coro­na-Pan­demie in finanzielle Nöte ger­at­en sind, will er zudem eine befris­tete Stun­dung ein­führen (sog. “COVID-19-Stun­dung”).

Die bere­its im Gesetz vorge­se­hene Not­stun­dung (Art. 337 ff. SchKG) hält der Bun­desrat in der gegen­wär­ti­gen Krise für kein geeignetes Instru­ment; Gesuche seit­ens der Kan­tone wür­den daher abschlägig beantwortet.

Link zur voll­ständi­gen Medienmitteilung