Gemäss Medienmitteilung vom 9. April 2020 will der Bundesrat Massnahmen ergreifen, um Schweizer Unternehmen vor einem coronabedingten Konkurs zu bewahren. Der Bundesrat befürchtet, dass zahlreichen Unternehmen wegen der Corona-Pandemie die Überschuldung und damit der Konkurs droht. An seiner Sitzung vom 8. April 2020 hat der Bundesrat deshalb das EJPD beauftragt, geeignete Instrumente im OR und im Sanierungs- und Stundungsrecht (SchKG) vorzuschlagen, um die Schweiz vor unnötigen Konkursen zu bewahren. Zugleich hat der Bundesrat entschieden, den Rechtsstillstand im Betreibungswesen und die Gerichtsferien nicht zu verlängern — diese enden wie geplant am 19. April 2020 um Mitternacht.
Das EJPD prüft im Auftrag des Bundesrates namentlich eine vorübergehende Regelung, wonach Unternehmen bei drohender, coronabedingter Überschuldung mit der Konkursanmeldung (Art. 725 OR) zuwarten können, wenn Aussicht besteht, dass die Überschuldung nach der Krise behoben werden kann. Weiter will der Bundesrat das Nachlassrecht gemäss Art. 293 ff. SchKG mit geringfügigen Änderungen auf die Bedürfnisse in der aktuellen Lage zuschneiden. Für KMU, die alleine wegen der Corona-Pandemie in finanzielle Nöte geraten sind, will er zudem eine befristete Stundung einführen (sog. “COVID-19-Stundung”).
Die bereits im Gesetz vorgesehene Notstundung (Art. 337 ff. SchKG) hält der Bundesrat in der gegenwärtigen Krise für kein geeignetes Instrument; Gesuche seitens der Kantone würden daher abschlägig beantwortet.