Die Weko hat mittels Medienmitteilung vom 20. Oktober 2020 über ihren Entscheid in der seit dem 29. Mai 2017 laufenden Untersuchung betreffend die Live-Übertragung von Spielen der Schweizer Eishockeymeisterschaft im Pay-TV informiert. Mit diesem Entscheid bekräftigt die WEKO ihre Haltung, wonach eine Vorenthaltung von erworbenen Exklusivrechten durch ein marktbeherrschendes Unternehmen eine unzulässige Geschäftsverweigerung darstellen kann.
Zum Hintergrund: Die UPC hält umfassende Exklusivrechte für die Übertragung von Schweizer Eishockeyinhalten im Pay-TV für die Saisons 2017/18 bis 2021/22. Damit verfüge UPC über eine marktbeherrschende Stellung, da — so die Weko — in Übereinstimmung mit dem Fall Sport im Pay-TV die Übertragung von Live-Eishockeyinhalten einen eigenständigen Markt bilde.
Vorliegend ging es um das Verhältnis zwischen UPC bzw. MySports als Programmveranstalterin und TV-Plattformen wie UPC, Swisscom, Sunrise oder Quickline. Um ihrer Kundschaft eine möglichst attraktive Plattform anbieten zu können, fragen Letztere bei der Programmveranstalterin die Inhalte (Content) für ihre Kundinnen nach.
Gestützt auf ihre Untersuchung kam die Weko zum Schluss, dass die UPC die Übertragung der Eishockey-Live-Spiele gegenüber der Swisscom als TV-Plattformbetreiberin gänzlich verweigert habe. Damit habe die UPC gemäss Weko gegenüber der Swisscom die Geschäftsbeziehung in ungerechtfertigter Weise gänzlich verweigert. Dies beeinträchtige den Wettbewerb zwischen den TV-Plattformen, indem es für Fernsehzuschauer, welche Eishockeyinhalte beziehen wollen, unabdingbar sei, UPC oder ein anderes Kabelnetzunternehmen als Plattform zu wählen. Konkurrierende TV-Plattformen könnten diesen Nachteil nicht selber wettmachen. Zudem wirke sich das Verhalten der UPC nicht nur auf den TV-Plattformmarkt aus, da sich Endkunden zunehmend für ein Angebot aus einer Hand sowohl für Fernsehen als auch für Breitbandinternet und Festnetztelefonie (sog. triple play; bzw. vermehr auch mit Mobilfunk, sog. quadruple play) interessieren würden. Gegenüber der ebenfalls am Verfahren beteiligten Sunrise Communications AG konnte die Weko kein unzulässiges Verhalten der UPC feststellen.
Die Weko qualifizierte das Verhalten der UPC als Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung gemäss Art. 7 Abs. 2 lit. a i.V.m. Art. 7 Abs. 1 KG und sprach in Anwendung von Art. 49a Abs. 1 KG eine Sanktion von rund CHF 30 Mio. gegen die UPC aus. Dabei ging die Weko von einem insgesamt leichten bis mittelschweren Verstoss aus, da die Verweigeurng der UPC nur Eishockey und nicht, wie im Fall Sport im Pay-TV, auch Fussball betreffe. Da die UPC noch während zwei Saisons über die Exklusivrechte verfügt, wurde sie durch die Weko verpflichtet, allen ersuchenden TV-Plattformen (nicht nur der Swisscom) in der Schweiz entweder das Rohsignal der Eishockeyübertragungen (National League und Swiss League) oder die Durchleitung des Programmangebots MySports (enthaltend die relevanten Eishockeyinhalte) zu nicht-diskriminierenden Bedingungen anzubieten.
Der Entscheid der Weko ist nicht rechtskräftig und kann an das Bundesverwaltungsgericht weitergezogen werden. Die Publikation des Entscheids der Weko erfolgt nicht sofort, sondern erst nach dem üblicherweise mehrere Monate dauernden Prozess der Geschäftsgeheimnisbereinigung.
Die Medienmitteilung der Weko und weitere Informationen sind hier abrufbar (in Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch).