Die Weko hat den Zusammenschluss der Telekommunikationsunternehmen France Télécom SA (Orange) und Sunrise Communications AG untersagt, wie heute bekannt wurde (vgl. auch “Presserohstoff/Fact Sheet”, pdf, und das Interview mit Prof. Stoffel in der NZZ). Aus Sicht der Wekohätte das Fusionsprodukt zusammen mit der Swisscom im schweizerischen Mobilfunkmarkteine kollektiv marktbeherrschende Stellung eingenommen, die geeignet wäre, den wirksamen Wettbewerb zu beseitigen; besonders, weil durch die Fusion Sunrise, der heute aktivste Marktteilnehmer, verschwinden würde. Dadurch wäre der Wettbewerbsdruck auf die dominante Swisscom verringert worden, wie die WEKO schreibt.
Der Fall wurde anders als die Zusammenschlüsse von Migros und Denner sowie Coop und Carrefour entschieden, weil im Mobilfunkmarkt — im Gegensatz zum Detailhandel — nicht mit neuen Markteintritten zu rechnen sei; im Gegenteil würde durch die Fusion ein Markteintritt neuer Anbieter praktisch verunmöglicht.
Sunrise und Orange haben die Möglichkeit, den Entscheid der Weko beim Bundesverwaltungsgericht anzufechten (VwVG 31 und 33 f) oder sich mit einem Antrag auf ausnahmsweise Zulassung aus überwiegenden öffentlichen Interessen an den Bundesrat zu wenden (KG 8).