BR: revidierte GebV SchKG tritt auf den 1.1.2022 in Kraft

Gemäss ein­er Medi­en­mit­teilung vom 28. April 2021 hat der Bun­desrat an sein­er Sitzung vom 28. April 2021 die Vernehm­las­sungsergeb­nisse zu ein­er Änderung der Gebühren­verord­nung zum Bun­des­ge­setz über Schuld­be­trei­bung und Konkurs (GebV SchKG) zur Ken­nt­nis genom­men und die rev­i­dierte Gebühren­verord­nung gut­ge­heis­sen. Die Revi­sion tritt auf den 1. Jan­u­ar 2022 in Kraft. Die Revi­sion sieht u.a. Fol­gen­des vor:

  • Die Betrei­bungsämter kön­nen neu eine Gebühr von CHF 8 in Rech­nung stellen, wenn der Schuld­ner aufge­fordert wird, eine Betrei­bung­surkunde per­sön­lich auf dem Amt entgegenzunehmen.
  • Die Pro­tokol­lierung des Rück­zugs ein­er Betrei­bung durch das zuständi­ge Betrei­bungsamt wird kün­ftig kosten­los sein.
  • Die max­i­malen Gericht­skosten in den SchKG-Sum­mar­ver­fahren wer­den erhöht, damit die Gerichte ihrem Aufwand im Einzelfall bess­er Rech­nung tra­gen können.

Weit­ere Infor­ma­tio­nen:
Vernehm­las­sungsergeb­nisse
Verord­nung