Gemäss einer Medienmitteilung vom 28. April 2021 hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 28. April 2021 die Vernehmlassungsergebnisse zu einer Änderung der Gebührenverordnung zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (GebV SchKG) zur Kenntnis genommen und die revidierte Gebührenverordnung gutgeheissen. Die Revision tritt auf den 1. Januar 2022 in Kraft. Die Revision sieht u.a. Folgendes vor:
- Die Betreibungsämter können neu eine Gebühr von CHF 8 in Rechnung stellen, wenn der Schuldner aufgefordert wird, eine Betreibungsurkunde persönlich auf dem Amt entgegenzunehmen.
- Die Protokollierung des Rückzugs einer Betreibung durch das zuständige Betreibungsamt wird künftig kostenlos sein.
- Die maximalen Gerichtskosten in den SchKG-Summarverfahren werden erhöht, damit die Gerichte ihrem Aufwand im Einzelfall besser Rechnung tragen können.
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Vernehmlassungsergebnisse
Verordnung