Lindt & Sprüngli kann seine in rotes oder blaues Zellophan eingewickelten Schokoladekugeln nicht als Formmarke eintragen lassen, weil diese Form generisch ist, dh das Wesen der Ware ausmacht. Das betrifft erstens die beiden Wickelenden und zweitens die Kugel und die Farben. Hätte Lindt & Sprüngli den Anspruch auf Kugel eines bestimmten Durchmessers und auf ganz bestimmte Rot- oder Blautöne beschränkt, wäre der Entscheid möglicherweise anders ausgefallen:
“Es ist daher davon auszugehen, dass die beanspruchten Formen aus Kugeln jedweder Dimension und die beanspruchten Farben rot und blau für das gesamte Spektrum dieser Farben als Marke beansprucht werden. In dieser weiten Definition sind aber auch die Kugelform und die Farben rot bzw. blau freihaltebedürftige Elemente.”