4A.129/2007: Eingewickelte Kugel für Schokolade nicht als Formmarke schützbar

Lindt & Sprüngli kann seine in rotes oder blaues Zel­lo­phan eingewick­el­ten Schoko­ladekugeln nicht als For­m­marke ein­tra­gen lassen, weil diese Form gener­isch ist, dh das Wesen der Ware aus­macht. Das bet­rifft erstens die bei­den Wick­e­len­den und zweit­ens die Kugel und die Far­ben. Hätte Lindt & Sprüngli den Anspruch auf Kugel eines bes­timmten Durchmessers und auf ganz bes­timmte Rot- oder Blautöne beschränkt, wäre der Entscheid möglicher­weise anders ausgefallen:

Es ist daher davon auszuge­hen, dass die beansprucht­en For­men aus Kugeln jed­wed­er Dimen­sion und die beansprucht­en Far­ben rot und blau für das gesamte Spek­trum dieser Far­ben als Marke beansprucht wer­den. In dieser weit­en Def­i­n­i­tion sind aber auch die Kugelform und die Far­ben rot bzw. blau frei­hal­tebedürftige Elemente.”