Der Bundesrat hat die Änderungen des Gesellschaftsrechts, namentlich die Revision des GmbH-Rechts, auf den 1. Januar 2008 in Kraft gesetzt.
Dann tritt auch die neue HRegV in Kraft, die u.a. vorsieht, dass die Einsichtnahme in das Handelsregister generell kostenlos möglich ist, was heute erst bei ca. einem Drittel der Kantone der Fall ist. Zudem wird in Streitigkeiten über Handelsregistereinträge gegen Verfügungen der HR-Ämter nur noch eine einzige kantonale Instanz entscheiden (s. auch den Kommentar auf swissadministrativezoo.
Das Revisionsaufsichtsgesetz RAG ist bereits seit dem 1. September 2007 in Kraft (> Website der Revisionsaufsichtsbehörde RAB).