I 50/07: Drogensucht nicht per se invaliditätsbegründend

Das BGer hält (erneut; ständi­ge Rsp.) fest, dass ein Anspruch auf eine Invali­den­rente nicht wegen Alko­holis­mus oder ein­er anderen Dro­gen­sucht begrün­det ist; eine Sucht wird erst rel­e­vant, wenn sie eine Krankheit oder einen Unfall bewirkt, in deren Folge ein kör­per­lich­er, geistiger oder psy­chis­ch­er, die Erwerb­s­fähigkeit beein­trächti­gen­der Gesund­heitss­chaden einge­treten ist, oder wenn sie selb­st Folge eines kör­per­lichen, geisti­gen oder psy­chis­chen Gesund­heitss­chadens mit Krankheitswert ist.