I 67/07: Einkommensvergleich in der Invalidenversicherung

Das BGer heisst eine Ver­wal­tungs­gerichts­beschw­erde gegen einen Entscheid des SozVers­Ger ZH gut.

Der kor­rek­te Einkom­mensver­gle­ich ergab einen Inva­lid­itäts­grad von nicht 33%, son­dern 46%. Die Vorin­stanz hat­te bei der Ermit­tlung des Vali­deneinkom­mens zu Unrecht die Tabel­len­löhne TA1 Anforderungsniveau 4, ein­fache und repet­i­tive Tätigkeit­en im Gast­gewerbe, herange­zo­gen. Richtiger­weise hätte sie das Vali­deneinkom­men des verun­fall­ten Kell­ners möglichst konkret und deshalb auf der Grund­lage des let­zten Lohns des Ver­sicherten vor Ein­tritt der Gesund­heitss­chädi­gung ermit­teln müssen.