5A_544/2007: Keine Anerkennung wegen nicht gehöriger Ladung

Das BGer ver­weigert die Anerken­nung eines Bel­grad­er Schei­dung­surteils wegen unge­höriger Ladung (IPRG 27 II a). Die Zutel­lung der Schei­dungsklage an die Beklagte direkt auf postal­is­chem Weg (DHL) entsprach nicht den staatsver­traglichen Anforderun­gen. Dass die Beklagte einen Recht­san­walt beauf­tragt hat­te, änderte daran nichts: Blosse Ken­nt­nis von der Klage erset­zt die gehörige Ladung nicht. Diese Auf­fas­sung ist auch nicht über­spitzt formalistisch.