5A_654/2007: kein Abzug von Prämien für die Zusatzversicherung beim Existenzminimum (amtl. Publ.)

Das BGer will Prämien für die Kranken­zusatzver­sicherung beim Exis­tenzmin­i­mum weit­er­hin nicht berück­sichti­gen; nur Prämien im Rah­men der oblig­a­torischen Ver­sicherung sind daher von den Ein­nah­men des Schuld­ners in Abzug zu brin­gen.
Das gilt auch dann, wenn dem Schuld­ner auf­grund seines Gesund­heit­szu­s­tandes ein später­er neuer Abschluss ein­er Zusatzver­sicherung ver­schlossen bleibt.