Das BGer hat am 9. Juli 2008 eine Beschwerde des Invalidenverbands Procap abgewiesen. Procap hatte im Baubewilligungsverfahren für eine Erweiterung des Heilbads in der Gemeinde Grub (AR) gestützt auf das BehiG Einsprache eingelegt, weil nur der Erweiterungsbau, aber nicht die ganze restliche Anlage uneingeschränkt zugänglich war. Im folgenden Verfahren erhielt Procap teilweise Recht, verlangte vor BGer aber weitergehende Anpassungen des zwischenzeitlich realisierten Baus. Das BGer entschied, dass bei einem Um- oder Neubau eines öffentlich zugänglichen Gebäudes nur dieser Teil der Baute behindertengerecht ausgestaltet werden muss.