Das BGer behandelt Verfahren über Bestand und Umfang von Ansprüchen eines Arbeitnehmers im Rahmen eines Kollokationsverfahrens trotz enger Verbundenheit mit einer materiellrechtlichen Frage und entgegen einer in der Literatur vertretenen Auffassung nicht als arbeitsrechtliche Streitigkeit, mit der Folge, dass die Streitwertgrenze nicht CHF 15’000 beträgt (BGG 74 I a), sondern CHF 30’000 (BGG 74 I b).
Der Zweck des Kollokationsverfahrens im Konkurs- bzw. Nachlassverfahren sei die Feststellung der Passivmasse; der Kollokationsprozess diene ausschliesslich der Bereinigung des Kollokationsplanes; das Schuldverhältnis als solches werde dadurch nicht festgelegt. Im Kollokationsprozess könne der Bestand einer Forderung demnach zwar Gegenstand gerichtlicher Prüfung, aber nicht rechtskräftiger Beurteilung sein. Kollokationsstreitigkeiten über Ansprüche aus Arbeitsverhältnissen seien daher keine arbeitsrechtlichen Fälle.