5A_629/2008: Kollokationsstreit über arbeitsrechtliche Ansprüche kein arbeitsrechtlicher Fall iSv BGG 74 I (amtl. Publ.)

Das BGer behan­delt Ver­fahren über Bestand und Umfang von Ansprüchen eines Arbeit­nehmers im Rah­men eines Kol­loka­tionsver­fahrens trotz enger Ver­bun­den­heit mit ein­er materiell­rechtlichen Frage und ent­ge­gen ein­er in der Lit­er­atur vertrete­nen Auf­fas­sung nicht als arbeit­srechtliche Stre­it­igkeit, mit der Folge, dass die Stre­itwert­gren­ze nicht CHF 15’000 beträgt (BGG 74 I a), son­dern CHF 30’000 (BGG 74 I b).

Der Zweck des Kol­loka­tionsver­fahrens im Konkurs- bzw. Nach­lassver­fahren sei die Fest­stel­lung der Pas­siv­masse; der Kol­loka­tion­sprozess diene auss­chliesslich der Bere­ini­gung des Kol­loka­tion­s­planes; das Schuld­ver­hält­nis als solch­es werde dadurch nicht fest­gelegt. Im Kol­loka­tion­sprozess könne der Bestand ein­er Forderung dem­nach zwar Gegen­stand gerichtlich­er Prü­fung, aber nicht recht­skräftiger Beurteilung sein. Kol­loka­tion­sstre­it­igkeit­en über Ansprüche aus Arbeitsver­hält­nis­sen seien daher keine arbeit­srechtlichen Fälle.