Der umstrittene Vertrag zwischen der Schweiz und Libyen zur Streitschlichtung im Zusammenhang mit der Verhaftung von Hannibal Muammar al-Ghadhafi sieht laut der NZZ ht ein Dreier-Schiedsgericht vor. Jede Partei hat einen Schiedsrichter zu ernennen, der weder libyscher noch schweizerischer Staatsangehöriger sein darf. Die beiden Schiedsrichter wählen ihren Obmann, der — falls keine Einigung erzielt wird — durch durch den Präsidenten des International Court of Justice in Den Haag ernannt wird.
In der NZZ von heute erläutert RA Dr. Hansjörg Stutzer, MCI Arb, dieses Schiedsverfahren, das zu einer Entscheidung auf der Grundlage von «relevant national laws», «international conventions», «international custom», «evidence of a general practice accepted as law» und «general principles of law and courtesy recognized by civilized nations» führen soll.