4A_237/2010: keine Revision zweier CAS-Urteile i.S. Erwin Bakker

Das BGer weist das Revi­sion­s­ge­such von Erwin Bakker gegen zwei Entschei­de des CAS ab (vgl. dazu auch unseren Beitrag i.S. Pech­stein, Revi­sion­s­ge­such). Bakker brachte vor BGer vor, erst nach Ver­fahrens­ab­schluss erfahren zu haben, dass ein umfan­gre­ich­er Lab­o­ra­to­ry-Report der B‑Probe existierte (und nicht nur ein kurzes Doku­ment über die B‑Probe). Daraus ergebe sich, dass die A- und die B‑Probe regel­widriger­weise von densel­ben Lab­o­ran­ten analysiert wor­den waren. Das BGer erachtet es als unglaub­würdig, dass die Ein­sicht in den Lab­o­ra­to­ry-Report vorher nicht möglich gewe­sen war: 

Es geht […] nicht an, im schieds­gerichtlichen Ver­fahren in Bezug auf ein zen­trales Doku­ment im Zusam­men­hang mit der Lab­o­r­analyse zum Nach­weis eines Dop­ingverge­hens lediglich anlässlich eines Hear­ings Ein­sicht zu ver­lan­gen und die Sache danach auf sich bewen­den zu lassen, um Jahre später mit­tels Revi­sion gel­tend zu machen, der entsprechende Bericht sei nun­mehr “ent­deckt” worden.”