B‑2854/2010: “PROSERIES” beschreibend (hier: für Waren der Klasse 3)

Aus der hier mass­ge­blichen Sicht des Durch­schnittskon­sumenten bedeutet der Aus­druck “PROSERIES” soviel wie  “pro­fes­sionelle Serie”. Er ist damit beschreibend iSv MSchG 2 a. Im vor­liegen­den Urteil ging es um Seifen, Par­fümeriewaren, ätherische Öle, Mit­tel zur
Kör­p­er- und Schön­heit­spflege, Haar­wäss­er und Zah­n­putzmit­tel in Klasse 3, doch ist dieses Urteil wohl verallgemeinerbar.