EuG: Kein Markenschutz für goldene Schokohasen

Der EuG hat zwei Kla­gen gegen einen Entscheid des HABM abgewiesen (vgl. die Medi­en­mit­teilung des EuG). Das HABM hat­te einen Schoko­lade­hasen und ein Schoko­lade-Ren­tier von Lindt und eine Quader­grund­form aus Schoko­lade, auf deren Ober­seite sich ein Relief in Form ein­er Maus befind­et, von Stor­ck wegen fehlen­der Unter­schei­dungskraft als 3D-Marken zurückgewiesen.

Das EuGH schützt diesen Entscheid. Der Ver­brauch­er könne aus den ver­schiede­nen Merk­malen der angemelde­ten Marken nicht auf die betriebliche Herkun­ft der gekennze­ich­neten Waren schliessen (vgl. auch das Urteil des BHG i.S. Gold­hase).