Der EuG hat zwei Klagen gegen einen Entscheid des HABM abgewiesen (vgl. die Medienmitteilung des EuG). Das HABM hatte einen Schokoladehasen und ein Schokolade-Rentier von Lindt und eine Quadergrundform aus Schokolade, auf deren Oberseite sich ein Relief in Form einer Maus befindet, von Storck wegen fehlender Unterscheidungskraft als 3D-Marken zurückgewiesen.
Das EuGH schützt diesen Entscheid. Der Verbraucher könne aus den verschiedenen Merkmalen der angemeldeten Marken nicht auf die betriebliche Herkunft der gekennzeichneten Waren schliessen (vgl. auch das Urteil des BHG i.S. Goldhase).