Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates (RK‑N) hat einen Entwurf zu einem Bundesbeschluss über die Verfassungsgerichtsbarkeit für Bundesgesetze verabschiedet. Dieser soll Ende Februar 2011 in die Vernehmlassung gehen.
In der Medienmitteilung der Parlamentsdienste vom 21. Februar 2011 heisst es dazu:
Im Januar 2010 hatte die Kommission eine Subkommission damit beauftragt, die Möglichkeiten zur Umsetzung zweier parlamentarischer Initiativen zur Verfassungsgerichtsbarkeit zu prüfen (05.445 Pa. Iv. Verfassungsgerichtsbarkeit; 07.476 Pa. Iv. Bundesverfassung massgebend für rechtsanwendende Behörden). […] Die Kommission beantragt mit 22 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen die Aufhebung von Artikel 190 BV, wodurch die dort verankerte Beschränkung der Normenkontrolle für Bundesgesetze hinfällig würde. Bundesgesetze könnten dann wie Verordnungen des Bundes und kantonale Erlasse von allen Behörden bei der Anwendung im konkreten Fall auf ihre Vereinbarkeit mit der Bundesverfassung und dem Völkerrecht überprüft werden. Prüfungsmassstab wäre in erster Linie die gesamte Bundesverfassung. Das Bundesgericht würde also im Unterschied zu heute auch Grundrechten, die nicht durch das Völkerrecht garantiert sind, und Verfassungsbestimmungen über die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen im Konfliktfall Vorrang vor einem Bundesgesetz einräumen. […] Die Kommission wird an ihrer nächsten Sitzung einen erläuternden Bericht verabschieden und dann das Vernehmlassungsverfahren eröffnen.
Siehe hierzu auch die Berichterstattung der NZZ.