4A_454/2010: Beginn der Verjährungsfrist von OR 60 (Kenntnis von Schaden und Haftpflichtigem)

Die Ver­jährungs­frist von OR 60 begin­nt mit “Ken­nt­nis vom Schaden und von der Per­son des Ersatzpflichti­gen”. Das BGer fasst im vor­liegen­den Urteil die Grund­sätze zusam­men, die bish­er für den Beginn der Ver­jährungs­frist im Zusam­men­hang mit Kör­per­schä­den entwick­elt wurden.

Im vor­liegen­den Fall bestand aus­re­ichende Ken­nt­nis zum Zeit­punkt, als die noch offe­nen medi­zinis­chen Fra­gen keinen erhe­blichen Ein­fluss auf den Gesund­heit­szu­s­tand und die Arbeit­sun­fähigkeit mehr haben konnten.