Am 1. April 2011 tritt eine Änderung des Zollgesetzes (ZG) in Kraft, die den Status eines “Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten” (Authorised Economic Operator, AEO) erstmals auf Gesetzesebene ausdrücklich vorsieht.
Nach dem neuen Art. 42a ZG kann die Zollverwaltung den AEO-Status an Unternehmen mit Sitz im Zollgebiet verleihen, wenn diese über geeignete Sicherheitsstandards sowie über ein System verfügen, das sicherheitsrelevante Zollkontrollen ermöglicht. Der AEO-Status gewährt Erleichterungen bei den sicherheitsrelevanten Zollkontrollen und ist bisher nur auf Verordnungsstufe verankert.
Die Revision steht im Zusammenhang mit der Genehmigung des Abkommens zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft über Zollerleichterungen und Zollsicherheit vom 18. Juni 2010. Das Abkommen vom 25. Juni 2009 ist am 1. Januar 2011 in Kraft getreten; die entsprechende Botschaft datiert auf den 27. November 2009.
Zum Status eines “Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten” siehe auch unseren früheren Beitrag.