Neue Rechtsgrundlage für “Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte”

Am 1. April 2011 tritt eine Änderung des Zollge­set­zes (ZG) in Kraft, die den Sta­tus eines “Zuge­lasse­nen Wirtschafts­beteiligten” (Autho­rised Eco­nom­ic Oper­a­tor, AEO) erst­mals auf Geset­ze­sebene aus­drück­lich vorsieht.

Nach dem neuen Art. 42a ZG kann die Zol­lver­wal­tung den AEO-Sta­tus an Unternehmen mit Sitz im Zoll­ge­bi­et ver­lei­hen, wenn diese über geeignete Sicher­heits­stan­dards sowie über ein Sys­tem ver­fü­gen, das sicher­heit­srel­e­vante Zol­lkon­trollen ermöglicht. Der AEO-Sta­tus gewährt Erle­ichterun­gen bei den sicher­heit­srel­e­van­ten Zol­lkon­trollen und ist bish­er nur auf Verord­nungsstufe verankert.

Die Revi­sion ste­ht im Zusam­men­hang mit der Genehmi­gung des Abkom­mens zwis­chen der Schweiz und der Europäis­chen Gemein­schaft über Zoller­le­ichterun­gen und Zoll­sicher­heit vom 18. Juni 2010. Das Abkom­men vom 25. Juni 2009 ist am 1. Jan­u­ar 2011 in Kraft getreten; die entsprechende Botschaft datiert auf den 27. Novem­ber 2009.

Zum Sta­tus eines “Zuge­lasse­nen Wirtschafts­beteiligten” siehe auch unseren früheren Beitrag.