Trockenwiesenverordnung: Teilrevision für Objekte in Bauzonen

Der Bun­desrat hat heute beschlossen, die Trock­en­wiesen­verord­nung (TwwV) ein­er Teil­re­vi­sion zu unterziehen. Gegen­stand der Änderung sind Objek­te, die sich bere­its vor der Erstel­lung des Inven­tars in recht­skräfti­gen Bau­zo­nen befan­den. Von den ins­ge­samt etwa 3.000 erfassten Objek­ten wur­den rund 30 Objek­te in den Kan­to­nen Waadt und Wal­lis angepasst oder aus dem Inven­tar gestrichen. Als Kom­pen­sa­tion wur­den neue, gle­ich­w­er­tige Flächen in das Inven­tar aufgenommen.

Für weit­ere Infor­ma­tio­nen siehe die Medi­en­mit­teilung und die Home­page über Trock­en­wiesen und ‑wei­den des Bun­de­samtes für Umwelt (BAFU).