Der Bundesrat hat heute beschlossen, die Trockenwiesenverordnung (TwwV) einer Teilrevision zu unterziehen. Gegenstand der Änderung sind Objekte, die sich bereits vor der Erstellung des Inventars in rechtskräftigen Bauzonen befanden. Von den insgesamt etwa 3.000 erfassten Objekten wurden rund 30 Objekte in den Kantonen Waadt und Wallis angepasst oder aus dem Inventar gestrichen. Als Kompensation wurden neue, gleichwertige Flächen in das Inventar aufgenommen.
Für weitere Informationen siehe die Medienmitteilung und die Homepage über Trockenwiesen und ‑weiden des Bundesamtes für Umwelt (BAFU).