Teilrevision der Chemikalienverordnung

Am 1. Dezem­ber 2010 tritt die Teil­re­vi­sion der Chemikalien­verord­nung (ChemV) in Kraft, mit der – in Umset­zung der Verord­nung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verord­nung) – das neue glob­al har­mon­isierte Sys­tem für die Ein­stu­fung und Kennze­ich­nung von Chemikalien (Glob­al­ly Har­mo­nized Sys­tem, GHS) in der Schweiz einge­führt wird. Das GHS wurde von den Vere­in­ten Natio­nen entwick­elt und soll von mehr als 60 Län­dern über­nom­men werden.

Wichtig­ste Punk­te der Änderung:

• Die heuti­gen Gefahren­sym­bole für Chemikalien wer­den schrit­tweise durch neue Sym­bole (rot umran­dete Rhomben) erset­zt.
• Pub­likum­spro­duk­te, die nach GHS eingestuft und gekennze­ich­net sind, dür­fen in Verkehr gebracht wer­den.
• Es sind Fris­ten fest­gelegt, ab wann das GHS in der Schweiz oblig­a­torisch wird: für Stoffe ab 1. Dez. 2012 und für Gemis­che ab 1. Juni 2015.
• Mit der Änderung der Biozid­pro­duk­teverord­nung (VBP) wird die Zulas­sung von Biozid­pro­duk­ten möglich, die nach GHS eingestuft und gekennze­ich­net sind.
• Der Anhang 1.11 der Chemikalien-Risiko­re­duk­tionsverord­nung (Chem­R­RV) wird angepasst an die neuen, europäis­chen Bestimmungen.