Am 1. Dezember 2010 tritt die Teilrevision der Chemikalienverordnung (ChemV) in Kraft, mit der – in Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) – das neue global harmonisierte System für die Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (Globally Harmonized System, GHS) in der Schweiz eingeführt wird. Das GHS wurde von den Vereinten Nationen entwickelt und soll von mehr als 60 Ländern übernommen werden.
Wichtigste Punkte der Änderung:
• Die heutigen Gefahrensymbole für Chemikalien werden schrittweise durch neue Symbole (rot umrandete Rhomben) ersetzt.
• Publikumsprodukte, die nach GHS eingestuft und gekennzeichnet sind, dürfen in Verkehr gebracht werden.
• Es sind Fristen festgelegt, ab wann das GHS in der Schweiz obligatorisch wird: für Stoffe ab 1. Dez. 2012 und für Gemische ab 1. Juni 2015.
• Mit der Änderung der Biozidprodukteverordnung (VBP) wird die Zulassung von Biozidprodukten möglich, die nach GHS eingestuft und gekennzeichnet sind.
• Der Anhang 1.11 der Chemikalien-Risikoreduktionsverordnung (ChemRRV) wird angepasst an die neuen, europäischen Bestimmungen.