6B_673/2011: Verletzung der Verkehrsregeln durch nichtangepasste Geschwindigkeit

Kon­rad Jek­er berichtet auf seinem Blog “strafprozess.ch” über ein aktuelles Bun­des­gericht­surteil (6B_673/2011) zur Ver­let­zung der Verkehrsregeln durch Nich­tan­passen der Geschwindigkeit gemäss Art. 32 Abs. 1 i.V.m. 90 Ziff. 1 SVG und zieht dabei fol­gen­des Fazit:

Damit kann die Recht­sprechung über die angemessene Geschwindigkeit (Auto­bahn, Nacht, nor­male Sicht, Abblendlicht 50 m, keine anderen Lichtquellen) wie fol­gt zusam­menge­fasst wer­den: Wer mit über ca. 80 km/h (Anhal­teweg ca. 50 m) fährt, macht sich strafbar.