Die Änderung des Energiegesetzes (EnG) wurde vom Bundesrat zum 1. Juli 2012 in Kraft gesetzt. Künftig kann der Bundesrat auf der Grundlage des revidierten Art. 8 EnG Energieverbrauchsvorschriften für serienmässig hergestellte Anlagen, Fahrzeuge und Geräte direkt erlassen, ohne zunächst die Wirkung freiwilliger Massnahmen der Wirtschaft abwarten zu müssen. Dabei orientiert er sich an den besten erhältlichen Technologien (sog. Bestgeräte). Ferner kann der Bundesrat die Vorschriften an neue internationale Verbrauchsstandards, insbesondere jene der EU, anpassen. Erachtet er es als zielführend, kann der Bundesrat jedoch weiterhin zuerst auf freiwillige Zielvereinbarungen mit der Wirtschaft setzen.