Der Bundesrat hat am
2. März 2012 Beschlüsse über den Umgang mit abgelieferten Geschenkenin der Bundesverwaltung
gefasst:
Geschenke sollen abgelehnt werden, solange das nicht unhöflich wäre. Angenommene Geschenke sind abzuliefern; die Bundesangestellten dürfen sie weder behalten noch beim Ausscheiden aus der Verwaltung mitnehmen. Wenn die Geschenke “von kulturellem Interesse” sind, müssen sie dem Bundesamt
für Kultur angeboten werden. Die Departemente und die Bundeskanzlei sollen detaillietere Weisungen erlassen. Unter anderem soll auch näher bestimmt werden, was geringfügige, sozial übliche Vorteile i.S.v. BPV 93 I sind.