Der Bundesrat hat den Entwurf und die Botschaft für ein Bundesgesetz über die Weiterbildung (WeBiG) vorlegt.
Nach Art. 1 Abs. 1 hat dieses Gesetz den Zweck, “die Weiterbildung als Teil des lebenslangen Lernens im Bildungsraum Schweiz” zu stärken. Dabei werden im Gesetz “im Hinblick auf ein insgesamt günstiges Bildungsklima Grundsätze herausgearbeitet” (Botschaft), wobei laut dem Gesetzesentwurf “der einzelne Mensch […] die Verantwortung für seine Weiterbildung” trägt. Diese Verantwortung nimmt er dank der “Grundkompetenzen Erwachsener” wahr, nämlich dank “grundlegende[r] Kenntnisse und Fähigkeiten in den folgenden Bereichen: a. Lesen und Schreiben; b. “Alltagsmathematik”; c. Anwendung von Informations- und Kommunikationstechnologien”, der “Voraussetzungen für das lebenslange Lernen”. Der Bund soll aber – “gemeinsam mit den Kantonen” – die “Initiative der Einzelnen, sich weiterzubilden, unterstützen” und “Voraussetzungen […], die allen Personen die Teilnahme an Weiterbildung ermöglichen” und “günstige Rahmenbedingungen für die öffentlich-rechtlichen und die privaten Anbieterinnen und Anbieter von Weiterbildung schaffen”. Selbstverständlich kann der Bund auch Finanzhilfen gewähren, wobei er die Chancengleichheit erhöhen, den Wettbewerb aber nicht verzerren soll.
“Der gesamtwirtschaftliche Effekt eines Weiterbildungsgesetzes lässt sich nicht beziffern, er dürfte aber positiv sein” (Botschaft).