Der Bundesrat hat heute verschiedene kleinere Anpassungen der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung LGV verabschiedet. Aus der Medienmitteilung:
[…] Vor dem Hintergrund der letzten internationalen Lebensmittelskandale sind vor allem die angepassten Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit von tierischen Lebensmitteln und Sprossen bedeutsam für den Konsumentenschutz.
Die Pflicht zur Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln
ist nicht neu. Anlässlich der aktuellen Revision werden die bisherigen
Bestimmungen aber weiter konkretisiert. Zu den vorgeschriebenen Angaben
gehören u.a. eine genaue Beschreibung der Produkte, Angaben über Volumen
oder Menge, Versanddatum sowie Angaben zu Sender und Empfänger der
Ware. Neu wird auch festgehalten, welche Dokumente wie lange aufbewahrt
werden müssen.[…]
Diese Anpassungen stehen im Einklang mit der Revision des Lebensmittelgesetzes, welche derzeit im Parlament diskutiert wird.