Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-SR) ist dem Bundesrat mit 9:3 Stimmen gefolgt und hat beschlossen, einen Wechsel heutigen, in Art. 8 Abs. 1 lit. a des Transplantationsgesetzes verankerten Zustimmungs- zu einer Widerspruchslösung im Bereich der Organspende abzulehnen. Die Entscheidung für eine Organspende sei mit grundsätzlichen verbunden, weshalb eine explizite Zustimmung zu einer Organspende zu verlangen sei (vgl. Medienmitteilung). Der Bundesrat hat sich in seiner Botschaft ebenfalls für eine Zustimmungslösung ausgesprochen (vgl. Botschaft und Revisionsentwurf).
Zur Teilrevision des Transplantationsgesetzes vgl. auch die Übersicht des BAG.