SGK-SR: Wechsel zur Widerspruchslösung im Bereich der Organspende abgelehnt

​Die Kom­mis­sion für soziale Sicher­heit und Gesund­heit des Stän­der­ates (SGK-SR) ist dem Bun­desrat mit 9:3 Stim­men gefol­gt und hat beschlossen, einen Wech­sel heuti­gen, in Art. 8 Abs. 1 lit. a des Trans­plan­ta­tion­s­ge­set­zes ver­ankerten Zus­tim­mungs- zu ein­er Wider­spruch­slö­sung im Bere­ich der Organspende abzulehnen. Die Entschei­dung für eine Organspende sei mit grund­sät­zlichen ver­bun­den, weshalb eine explizite Zus­tim­mung zu ein­er Organspende zu ver­lan­gen sei (vgl. Medi­en­mit­teilung). Der Bun­desrat hat sich in sein­er Botschaft eben­falls für eine Zus­tim­mungslö­sung aus­ge­sprochen (vgl. Botschaft und Revi­sion­sen­twurf).

Zur Teil­re­vi­sion des Trans­plan­ta­tion­s­ge­set­zes vgl. auch die Über­sicht des BAG.