Einer Medienmitteilung vom 8. Oktober 2014 ist zu entnehmen, dass der Bundesrat die Vernehmlassung über die volle Strommarktöffnung gestartet hat. Die Vernehmlassung dauert bis zum 22. Januar 2015. Bereits heute können grosse Stromverbraucher mit einem Verbrauch von über 100’000 kWh pro Jahr ihren Stromlieferanten selber wählen. Sollte das Referendum gegen die neuen Bestimmungen des Stromversorgungsgesetzes (StomVG) nicht ergriffen werden, können kleine Stromverbraucher mit einem Verbrauch von unter 100’000 kWh pro Jahr ab dem 1. Januar 2018 ihren Stromlieferanten ebenfalls frei wählen. Die neuen Bestimmungen des StromVG bringen u.a. folgende Änderungen mit sich:
- Kleine Endverbraucher müssen ab dem 1. Januar 2018 nicht zwingend in den freien Markt wechseln. Ohne Wechsel verbleiben sie in der so genannten “Grundversorgung mit abgesicherter Stromversorgung”.
- Grosse Endverbraucher müssen ab 2017 zwingend in den freien Markt wechseln.
- Die Umsetzung der vollen Strommarktöffnung erfüllt eine Voraussetzung für den Abschluss eines Stromabkommens mit der EU.