BJ: Teilrevision des Bundesgesetzes über das Öffentlichkeitsprinzip

Ein­er Medi­en­mit­teilung des Bun­de­samtes für Jus­tiz (BJ) ist zu ent­nehmen, dass die Umset­zung des Öffentlichkeit­sprinzips in der Bun­desver­wal­tung verbessert wer­den soll. In diesem Zusam­men­hang hat der Bun­desrat das Eid­genös­sis­che Jus­tiz- und Polizei­de­parte­ment (EJPD) beauf­tragt, einen Voren­twurf für eine Teil­re­vi­sion des BGÖ (Öffentlichkeits­ge­setz, SR 152.3) zu erar­beit­en. Erhältlich sind die fol­gen­den Dokumente:

Im Zen­trum der Geset­zes­re­vi­sion ste­hen mögliche Lösun­gen für die Prob­lematik von Unternehmen, deren Geschäfts- und Fab­rika­tion­s­ge­heimnisse durch Zugangs­ge­suche betrof­fen sind und heute rechtlich nicht aus­re­ichend in das Ver­fahren ein­be­zo­gen sind.