Einer Medienmitteilung des Bundesamtes für Justiz (BJ) ist zu entnehmen, dass die Umsetzung des Öffentlichkeitsprinzips in der Bundesverwaltung verbessert werden soll. In diesem Zusammenhang hat der Bundesrat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, einen Vorentwurf für eine Teilrevision des BGÖ (Öffentlichkeitsgesetz, SR 152.3) zu erarbeiten. Erhältlich sind die folgenden Dokumente:
- Evaluation des Bundesgesetzes über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (BGÖ) — Schlussbericht, und
- Anhänge zum Schlussbericht.
Im Zentrum der Gesetzesrevision stehen mögliche Lösungen für die Problematik von Unternehmen, deren Geschäfts- und Fabrikationsgeheimnisse durch Zugangsgesuche betroffen sind und heute rechtlich nicht ausreichend in das Verfahren einbezogen sind.