Gemäss einer Medienmitteilung vom 22. April 2015 will der Bundesrat den Missbrauch des Konkursrechts unterbinden und zu diesem Zweck Hürden beseitigen, auf welche geschädigte Gläubiger bei der Rechtsdurchsetzung gegen den Schuldner stossen. Der Bundesrat hat eine Vernehmlassung zu Anpassungen des SchKG eröffnet. Vorgeschlagen werden u.a. Änderungen bei der Tragung der Kosten des Konkursbegehrens bzw. der Haftung für dieselben. Ferner soll die Konkursbetreibung neu auch für Steuern, Gebühren, Abgaben usw. sowie für Prämien der obligatorischen Unfallversicherung möglich sein. Vorentwurf und Erläuternder Bericht können auf der Website des EJPD abgerufen werden.