Bundesrat schlägt Massnahmen zur Unterbindung des Missbrauch des Konkursrechts vor

Gemäss ein­er Medi­en­mit­teilung vom 22. April 2015 will der Bun­desrat den Miss­brauch des Konkursrechts unterbinden und zu diesem Zweck Hür­den beseit­i­gen, auf welche geschädigte Gläu­biger bei der Rechts­durch­set­zung gegen den Schuld­ner stossen. Der Bun­desrat hat eine Vernehm­las­sung zu Anpas­sun­gen des SchKG eröffnet. Vorgeschla­gen wer­den u.a. Änderun­gen bei der Tra­gung der Kosten des Konkurs­begehrens bzw. der Haf­tung für diesel­ben. Fern­er soll die Konkurs­be­trei­bung neu auch für Steuern, Gebühren, Abgaben usw. sowie für Prämien der oblig­a­torischen Unfal­lver­sicherung möglich sein. Voren­twurf und Erläutern­der Bericht kön­nen auf der Web­site des EJPD abgerufen werden.