Der Bundesrat hat am 12. Februar 2020 eine Teilrevision des Kartellgesetzes in die Wege geleitet. Die Vernehmlassung soll im vierten Quartal 2020 eröffnet werden. Inhaltlich soll die Teilrevision auf folgende Bereiche abzielen:
- Modernisierung der Fusionskontrolle: Der heutige qualifizierte Marktbeherrschungstest soll durch den SIEC-Test (Significant Impediment to Effective Competition-Test) abgelöst werden. Damit würde der Prüfstandard der Weko den internationalen Erfahrungen angepasst. Mit einer Einführung des SIEC-Tests würde die Eingriffshürde herabgesetzt, indem Fusionen untersagt oder mit Auflagen versehen werden können, wenn sie zu einer erheblichen Behinderung des Wettbewerbs führen. Unter dem heutigen Prüfstandard ist es nötig, dass der Zusammenschluss eine marktbeherrschende Stellung begründet oder verstärkt, durch die wirksamer Wettbewerb beseitigt werden kann, und der Zusammenschluss keine Verbesserung der Wettbewerbsverhältnisse in einem anderen Markt bewirkt, welche die Nachteile der marktbeherrschenden Stellung überwiegt (Art. 10 Abs. 2 KG).
- Ordnungsfristen für Wettbewerbsbehörden und Gerichte: Damit sollen die Verwaltungsverfahren beschleunigt werden.
- Parteientschädigungen: Neu sollen in allen Phasen des kartellrechtlichen Verwaltungsverfahrens, neu somit auch für die Verfahren vor der Weko, Parteientschädigungen gesprochen werden können.
- Stärkung des Kartellzivilrechts: Hier sollen Elemente der im Jahr 2012 gescheiterten Revision des Kartellgesetzes wieder aufgenommen werden.
- Verbesserung des Widerspruchsverfahren: Auch hier sollen Elemente aus der 2012 gescheiterten Revision des Kartellgesetzes wieder aufgenommen werden.
Die entsprechende Medienmitteilung ist hier abrufbar (abrufbar in deutsch, französisch und italienisch).