Bundesrat bereitet Vernehmlassungsvorlage für Teilrevision des Kartellgesetzes vor

Der Bun­desrat hat am 12. Feb­ru­ar 2020 eine Teil­re­vi­sion des Kartellge­set­zes in die Wege geleit­et. Die Vernehm­las­sung soll im vierten Quar­tal 2020 eröffnet wer­den. Inhaltlich soll die Teil­re­vi­sion auf fol­gende Bere­iche abzielen:

  • Mod­ernisierung der Fusion­skon­trolle: Der heutige qual­i­fizierte Mark­t­be­herrschung­stest soll durch den SIEC-Test (Sig­nif­i­cant Imped­i­ment to Effec­tive Com­pe­ti­tion-Test) abgelöst wer­den. Damit würde der Prüf­s­tan­dard der Weko den inter­na­tionalen Erfahrun­gen angepasst. Mit ein­er Ein­führung des SIEC-Tests würde die Ein­griff­shürde her­abge­set­zt, indem Fusio­nen unter­sagt oder mit Aufla­gen verse­hen wer­den kön­nen, wenn sie zu ein­er erhe­blichen Behin­derung des Wet­tbe­werbs führen. Unter dem heuti­gen Prüf­s­tan­dard ist es nötig, dass der Zusam­men­schluss eine mark­t­be­herrschende Stel­lung begrün­det oder ver­stärkt, durch die wirk­samer Wet­tbe­werb beseit­igt wer­den kann, und der Zusam­men­schluss keine Verbesserung der Wet­tbe­werb­sver­hält­nisse in einem anderen Markt bewirkt, welche die Nachteile der mark­t­be­herrschen­den Stel­lung über­wiegt (Art. 10 Abs. 2 KG).
  • Ord­nungs­fris­ten für Wet­tbe­werb­s­be­hör­den und Gerichte: Damit sollen die Ver­wal­tungsver­fahren beschle­u­nigt werden.
  • Parteientschädi­gun­gen: Neu sollen in allen Phasen des kartell­rechtlichen Ver­wal­tungsver­fahrens, neu somit auch für die Ver­fahren vor der Weko, Parteientschädi­gun­gen gesprochen wer­den können.
  • Stärkung des Kartel­lzivil­rechts: Hier sollen Ele­mente der im Jahr 2012 gescheit­erten Revi­sion des Kartellge­set­zes wieder aufgenom­men werden.
  • Verbesserung des Wider­spruchsver­fahren: Auch hier sollen Ele­mente aus der 2012 gescheit­erten Revi­sion des Kartellge­set­zes wieder aufgenom­men werden.

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