Verordnung über die Sicherheit der Arbeitnehmenden bei Arbeiten im Überdruck revidiert

Der Bun­desrat hat die Verord­nung über die Sicher­heit der Arbeit­nehmenden bei Arbeit­en im Über­druck rev­i­diert. Als Arbeit­en im Über­druck gel­ten Bauar­beit­en in Druck­luft, die in ein­er geschlosse­nen Umge­bung stat­tfind­en sowie Taucher­ar­beit­en mit Taucherausrüstung.